Konzeption unserer Therapie- und Lebensgemeinschaft





Die herrschende Praxis: Austreibung und Spaltung - zur Vermeidung des Umgangs mit schwer geistig behinderten Erwachsenen

Fragen wir in heilpädagogischen Kollegenkreisen, vor allem in Vollzeiteinrichtungen, so wird deutlich: Körperliche Auseinandersetzungen - wohlgemerkt ebenfalls zwischen Betreuern und Betreuten - sind keine Seltenheit. Aus der Geschichte unserer Betreuten sieht die übliche Alltagspraxis so aus:

Stellen wir uns eine durchaus fortschrittliche Wohneinrichtung für geistig behinderte Menschen vor. Stellen wir uns weiter vor, daß in diesem Heim mit etwa 40 geistig behinderten erwachsenen Männern und Frauen seit Kurzem eine als schwer geistig behinderte Frau mit als autistisch diagnostizierten Verhaltensweisen lebt. Sie ist etwa 18 Jahre alt. Vor allem abends oder nachts zeigt sie immer wieder Phasen in denen sie gegen die Fensterscheiben schlägt, diese zertrümmert, sich selbst mit dem Kopf gegen die Wand oder auf den Boden bis zum eigenen Bluten schlägt; nach einigen Tagen fügen sich zu den Autoaggressionen immer häufiger aggressive Phasen, in denen sie ihre Zimmernachbarn, andere Bewohner oder Betreuer des Heimes attackiert.

Nach und nach nahm diese bedrohliche Situation, die diese junge Frau darstellte überhand. Doch kann diese nun nicht einfach entlassen werden. Man kann sie nicht ohne weiteres in die Psychiatrie stecken. Doch durch mehrere kurze Zwangseinweisungen bei akuten Krisensituationen wurden Fakten geschaffen, die es dann ermöglichen, daß die Betreffende letztlich doch in ein Landeskrankenhaus eingewiesen wird.

In der psychiatrischen Einrichtung hörten die aggressiven und autoaggressiven Attacken allerdings nicht auf. Die junge Frau wird mit Psychopharmaka behandelt und zusätzlich fixiert. Letztendlich ist die psychiatrische Station mit ihrem Schichtdiensten und starken Wechseln nicht in der Lage angemessen auf das Verhalten der jungen Frau einzugehen. Bevor man nach einem halben Jahr Landeskrankenhaus - sozusagen als letzte Station - die forensische Abteilung ins Auge faßte, wurden wir von den Eltern oder der Sozialbehörde um Hilfe gebeten.




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